Artikel mit Tag: datenschutz
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Persönliche Informationen im Netz? Ja klar, sagen 27% der Deutschen.
Zumeist in Communitys (16%), auf Homepages (3%) oder Blogs (1%) haben die vom Brachenverband BITKOM in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Forsa befragten Deutschen private Informationen hinterlegt.
In Web-Formulare haben lt. Umfrage 61% der Internetnutzer in den vergangenen 12 Monaten ihre Adressdaten eingegeben, 38% darüber hinaus auch sensiblere Daten wie Berufsbezeichung, Konto- oder Kreditkartennummer.
Quelle: bitkom.org (PDF)
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Allgemein »
Wenn man im Microsoft Office-Paket Version 2007 die Online-Hilfe aufruft, werden Userdaten an WebTrends gesendet. Neben der IP-Adresse wird das Surfverhalten auf den Hilfeseiten erfasst. Wie Microsoft gegenüber Heise Online bestätigt hat, soll der Marktforscher WebTrends dafür sorgen, dass die Hilfefunktion in Office 2007 kontinuierlich verbessert werden kann.
WebTrends versucht ein Cookie zu setzen (10 Jahre Gültigkeit) und speichert folgende Daten:
IP-Adresse des Users
Jede besuchte Seite
Zeitstempel öffnen/verlassen der Website (Besuchsdauer)
Aus der Verweildauer auf der jeweiligen Hilfeseite will Microsoft Rückschlüsse auf die Qualität des angebotenen Textes ableiten und auch die Häufigkeit von einzelnen …
Allgemein, Marktforscher »
Um (Bevölkerungs-)repräsentative Umfragen durchführen zu können sind i.d.R. auch Telefonanrufe notwendig. Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 32 C 1115/06-22), dürfen Marktforschungsinstitute Bürger auch ohne deren vorherige Einwilligung zu Hause anrufen.
Die Leitsätze des Urteils (Quelle: www.kanzlei-prof-schweizer.de):
Die Generierung von Telefonnummern liegt – datenschutzrechtlich – im berechtigten Interesse der Marktforschungsinstitute i.S. des § 28 Abs, 1 Nr. 2 BDSG.
Die Marktforschung würde in unzumutbarer Weise erschwert und das Erfordernis der Repräsentativität der erhobenen Daten wäre nicht mehr gewährleistet, wenn die zu Befragenden im Vorfeld einer Telefonumfrage sich mit dieser …
Marktforscher »
Das Landgericht Hamburg verurteilte am 30.06.2006 ein Marktforschungsunternehmung auf Unterlassung von telefonischen Befragungen zu Markftforschungszwecken. Im Berufungsurteil (Az. 309 S 276/05) hat das Landgericht ein Eindringen in die Privatsphäre des Klägers festgestellt, nachdem dieses den Kläger zweimal unaufgefordert angerufen und um die Teilnahme an einer Marktforschungsumfrage gebeten hatte.
Im vorliegenden Fall sollte über einen Fragebogen Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit dem Produkt des Auftraggebers abgefragt werden. In erster Instanz vor dem Amtsgericht Hamburg konnte kein rechtswidriges Verhalten des Marktforschers festgestellt werden.
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