Online Umfragen | Software und News aus Markt- und Meinungsforschung

Der Blog zu aktuellen Online Umfragen, Studien-Ergebnisse, Umfrage-Softwarelösungen und Online Marktforschung.

September 8, 2006

Urteil: Unerbetene Telefonanrufe zu Marktforschungszwecken

Von (2:55 pm) | Umfragen-Kategorie(n): Marktforscher

Das Landgericht Hamburg verurteilte am 30.06.2006 ein Marktforschungsunternehmung auf Unterlassung von telefonischen Befragungen zu Markftforschungszwecken. Im Berufungsurteil (Az. 309 S 276/05) hat das Landgericht ein Eindringen in die Privatsphäre des Klägers festgestellt, nachdem dieses den Kläger zweimal unaufgefordert angerufen und um die Teilnahme an einer Marktforschungsumfrage gebeten hatte.

Im vorliegenden Fall sollte über einen Fragebogen Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit dem Produkt des Auftraggebers abgefragt werden. In erster Instanz vor dem Amtsgericht Hamburg konnte kein rechtswidriges Verhalten des Marktforschers festgestellt werden.

Die spätere Entscheidung des LG Hamburg beruft sich auf einen schweren Eingriff in die geschützte Privatsphäre des Angerufenen und damit eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen. Entscheident war der Umsatnd, dass die Umfrage im Auftrag eines anderen Unternehmens durchgeführt wurde und mittelbar der Absatzförderung diene, daher wurde die Umfrage mit telefonischer Werbung gleichgesetzt. Als unternehmerisch tätiges Marktforschungsunternehmen greift die grundgesetzlich gewährleistete Forschungsfreiheit nach Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht.

Zu dieser Entscheidung haben die Interessensverbände ADM und BVM am 10. August eine gemeinsame Stellungnahme verfasst, um eventuelle Konsequenzen für Marktforschung per Telefon zu beleuchten.

Grundsätzlich ist demnach festzuhalten, dass es sich um ein Urteil über einen Einzelfall handelt, der nicht zu einem allgemeinen Verbot von telefonischen Interviews führt.

Die Verbände BVM und ADM berufen sich auf eine 40 jährige Vergangenheit von Telefoninterviews und damit möglichem Gewohnheitsrecht und Besitzstand der auch im europäischen Ausland nicht anders gehandhabt wird. Grundsätzlich ist die Gleichsetzung von Umfragen zu Marktforschungszwecken und Werbung unzulässig, da dies eine nicht “unmittelbar auf Absatz gerichtete, nur beobachtende, erkundende Tätigkeit” ist (LG Bonn, 1998).

Die Erklärungen können auch Online abgerufen werden. Sie enthalten auch Hinweise zum Vorgehen bei Abmahnungen, die betroffene Institute in Zukunft erreichen können.

www.adm-ev.de/pdf/Stellungnahme-LG-HH-Kurz.pdf
www.adm-ev.de/pdf/Stellungnahme-LG-HH.pdf

siehe auch: Urteil Datenschutz bei Telefon-Umfragen (12.01.2007)
Quellen: ADM / BVM

Kommentieren Sie diesen Artikel

Umfragen

Inhalt

Kategorien:

Suche:

Archiv:

September 2006
M T W T F S S
« Aug   Oct »
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930  

Login:

Sonstiges:

Ich glaube an das Image, an den Computer und an die Demoskopie.
(Vittorio de Sica, ital. Regisseur u. Schauspieler, 1902-1974)

Umfragen-Links:

Themenrelevante Sites

Umfragen - Online Umfragen, Umfragesoftware, Fragebogen und aktuelle Studien basiert auf W0rdPress
Einträge (RSS) and Kommentare (RSS) Verantwortlich nach §6 TDG, siehe: Impressum.